Was bewirken Haftungsbeschränkungen?
Im Internet bieten sich Haftungsbeschränkungen insbesondere für externe Links an. Der Homepagebetreiber macht damit deutlich, dass er für rechtswidrige Inhalte auf der fremden Seite nicht einstehen will. Hintergrund sind einige Urteile, wonach ein Verlinkender deshalb verurteilt wurde, weil er auf fremde Websites verwiesen hatte und diese Seiten gesetzeswidrige Inhalte enthielten. Ob die Nennung des Haftungsausschlusses tatsächlich eine Verurteilung verhindert, ist noch nicht abschließend geklärt. Zwar hat das Landgericht Hamburg 1998 einen Haftungsausschluss für fremde Inhalte für wirksam erklärt. Ob andere Gerichte das aber auch so sehen, wird von vielen Juristen bezweifelt. Das Anbringen eines Haftungsausschluss ist dann ratsam, wenn auf Seiten gelinkt wird, die häufig mit neuen Inhalten gefüllt werden.

Doris Geist
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