Was bewirken
Haftungsbeschränkungen?
Im Internet bieten sich Haftungsbeschränkungen insbesondere für
externe Links an. Der Homepagebetreiber macht damit deutlich, dass er für
rechtswidrige Inhalte auf der fremden Seite nicht einstehen will. Hintergrund
sind einige Urteile, wonach ein Verlinkender deshalb verurteilt wurde, weil
er auf fremde Websites verwiesen hatte und diese Seiten gesetzeswidrige Inhalte
enthielten. Ob die Nennung des Haftungsausschlusses tatsächlich eine
Verurteilung verhindert, ist noch nicht abschließend geklärt. Zwar
hat das Landgericht Hamburg 1998 einen Haftungsausschluss für fremde
Inhalte für wirksam erklärt. Ob andere Gerichte das aber auch so
sehen, wird von vielen Juristen bezweifelt. Das Anbringen eines Haftungsausschluss
ist dann ratsam, wenn auf Seiten gelinkt wird, die häufig mit neuen Inhalten
gefüllt werden.
Doris
Geist
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